AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Der Kunde anerkennt die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Infotech Consulting Martin Kopp, (nachfolgend ITC genannt). Alle Geschäftsaktivitäten der ITC unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, sofern ihnen nicht eine anderslautende schriftliche Vereinbarung entgegensteht.

2. Auftragserteilung

Die Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Ein Auftrag gilt insbesondere in folgenden Fällen als erteilt:

· beim Vorliegen einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch ITC, welche vom Kunden zur Kenntnis genommen worden ist.

· beim Vorliegen einer Offerte, wenn ITC im stillschweigenden Einverständnis und im offenkundigen Wissen des Kunden mit der Realisierung begonnen hat.

· beim Vorliegen einer direkt-mündlichen, mündlich-telefonischen oder schriftlichen Terminvereinbarung.

3. Annullierung von Aufträgen

ITC kann die Annahme von Aufträgen ohne Angabe von Gründen ablehnen. Auch kann ITC die Ausführung eines Auftrages unterbrechen, kürzen oder vorzeitig beenden, wenn der Kunden die Auftragserfüllung erschwert oder verunmöglicht, oder wenn der Kunde in Zahlungsverzug steht.

Wenn der Kunde gemäss Punkt 2 erteilte Aufträge annulliert, werden in jedem Fall alle bisher erbrachten Leistungen und Lieferungen zur Zahlung fällig.

Bei der Annullierung von gemäss Punkt 2 erteilten Aufträge werden ferner alle Leistungen zur Zahlung fällig, für welche bereits ein Termin oder ein in Tagen oder Wochen definierter Ausführungstermin bestand. Dabei ist ITC berechtigt, 80 % der voraussichtlich anfallenden Leistungen zu verrechnen, sofern die Annullierung weniger als 24 Stunden vorher erfolgt. Bei einer Annullierung bis 2 - 3 Tage vorher fallen 50% zur Zahlung an. Annullierungen, welche 5 Tage und mehr vorher erfolgen, werden ohne Kostenfolge anerkannt.

ITC bemüht sich, vereinbarte Termine zur Verrichtung von Arbeitsleistungen wie Installationen, Reparaturen, Troubleshooting, etc. einzuhalten., behält sich aber das Recht vor, diese jederzeit und ohne Angabe von Gründen verschieben zu können. Kunden mit Wartungsverträgen werden mit Vorrang bedient.

4. Warenbestellungen und Liefertermine

Waren, welche ITC im Auftrag oder im Wissen für einen Kunden bestellt müssen in jedem Fall entgegengenommen und bezahlt werden.

Ob eine Bestellung annulliert oder abgeändert werden kann, hängt von der bestellten Ware selbst und vom Goodwill des Lieferanten ab. Sieht sich ITC ausserstande die Bestellung abzuändern oder rückgängig zu machen, so besteht Abnahmepflicht. ITC kann jedoch anstelle der Abnahmepflicht eine Entschädigung in Höhe von 30 % des Kaufpreises für Umtriebe, Lagerhaltung und entgangenem Gewinn anbieten, ist jedoch nicht dazu verpflichtet.

ITC ist bemüht, den genannten Liefertermin gegenüber dem Kunden einzuhalten. Eventuelle Lieferbeschränkungen, welche ITC selbst gegenüber ihren Lieferanten eingehen muss, gehen auf den Kunden bzw. den Abnehmer der Ware über.

5. Haftung

ITC führt sämtliche Analysen, Arbeiten und Beratungen mit der grösstmöglichen Sorgfalt, in der nötigen Qualität und speditiv durch. Für das Ergebnis ihrer Tätigkeit kann ITC jedoch keinerlei Haftung übernehmen. Schadenersatzansprüche jedwelcher Art werden ausdrücklich wegbedungen, dies gilt namentlich auch für Schäden an aufgezeichneten Daten, Datenverlusten, Störungen oder Betriebsausfall im Zusammenhang mit der gelieferten Ware bzw. durch eine Service- oder sonstige Leistung von ITC, entgangene Umsätze oder Gewinne, Ersatzansprüche Dritter.. Auch bei der Anwendung von gelieferten Waren handelt der Empfänger in eigener Verantwortung. Schadenersatzansprüche jedwelcher Art werden auch hier ausdrücklich wegbedungen.

Für die ordentliche Sicherstellung der Daten trägt in jedem Fall der Kunde selber die Verantwortung. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein Datenträger oder eine komplette Anlage zur Reparatur oder dergleichen der ITC übergeben wird.

6. Programmlizenzen

Die Beschaffung und der Nachweis von Lizenzrechten für alle installierte Programme ist alleinige Sache des Kunden. ITC übernimmt nach Möglichkeit die Lieferung der Software, nicht aber die Verantwortung für fehlende Lizenzen.

7. Garantie

Wenn nicht anders vereinbart wurde, gelten bei Warenlieferungen die Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller. Diese sind auch direkt verantwortlich für die Erbringung der Garantieleistungen.

ITC ist bei der Abwicklung von Garantiefällen behilflich. Wünscht der Kunde weitergehende Leistungen als der Hersteller garantiert oder anbietet, kann ITC nach Möglichkeit diese Leistungen gegen Verrechnung erbringen.

8. Leistungen, Preise, Lieferung

Bei Dienstleistungen haftet ITC nur für die übliche Sorgfalt, nicht jedoch für den Erfolg. Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt., ab unserem Geschäftsdomizil. Versandkosten wie Verpackung, Porto, Fracht, etc. werden separat in Rechnung gestellt.

9. Rücknahmen

Ohne spezielle Vereinbarung besteht für gelieferte Ware kein Rückgaberecht.

10. Beanstandungen

Der Auftrag gilt als gehörig erfüllt, falls der Kunde nicht innert 5 Tagen seit Erbringung der Leistung diese schriftlich bei ITC beanstandet.

11. Zahlung, Zahlungsverzug

Wurde keine andere Vereinbarung getroffen, so sind Waren und Leistungen grundsätzlich bar bei Lieferung oder Ausführung zu bezahlen.
Wurde eine Rechnung vereinbart, muss die Zahlung spätestens innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist und ohne Abzug bei ITC eingetroffen sein.

Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 % p.A.. erhoben. Zudem wird jeglicher zusätzlicher Inkassoaufwand voll gefordert.

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Meilen ZH.

Meilen, 1. Jan. 2022